Auf dieser Seite möchten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um unser Therapieangebot beantworten.
Sie finden hier Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Wir bieten u. a. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie an. Je nach Bedarf erstellen wir individuelle Therapiepläne.
Ja. Heilmittel werden in der Regel vom Hausarzt, Facharzt oder Klinik verordnet (Muster 13). Auch als Privatpatient/Selbstzahler benötigen Sie eine Verordnung für therapeutische Leistungen.
Privatleistungen oder Präventionsangebote sind möglich – sprechen Sie uns gerne an. Eine Behandlung mit therapeutischem Hintergrund ist ausschließlich mit Verordnung vom Arzt möglich.
Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden helfen Menschen mit Einschränkungen, sind aber auf unterschiedliche Bereiche spezialisiert:
Am besten melden Sie sich über das Kontaktformular unserer Homepage an. Sie können uns auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen oder uns direkt eine E-Mail senden. Bitte halten Sie in jedem Fall Ihre Verordnung bereit.
Wir arbeiten am effektivsten, wenn wir einen Prozess erledigen, bevor wir einen neuen starten. Dazu ist es hilfreich, wenn unsere Rezeptionsmanagerinnen Sie zurückrufen, sobald sie die volle Aufmerksamkeit für Sie haben. Dies geschieht in der Regel sehr zeitnah.
Je nach Heilmittel zwischen 20 und 60 Minuten. Die genaue Dauer ergibt sich aus Ihrer Verordnung.
→ Ärztliche Verordnung
→ Krankenkassenkarte (Gesundheitskarte)
→ Befunde/Berichte (z. B. MRT, OP-Berichte)
→ Handtuch bzw. Hilfsmittel, falls vorhanden
→ Als Privatpatient: Honorarvereinbarung
Wir bemühen uns um zeitnahe Termine. Je flexibler Sie in der Terminwahrnehmung sind, desto schneller finden wir einen Behandlungstermin. Auch arbeiten wir mit Wartelisten und einer App zur Terminierung, um Ihnen ggf. frühere Termine anbieten zu können.
Gesetzliche Kassen übernehmen die Therapie gemäß Heilmittelrichtlinie.
Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ab 18 Jahren zahlen in der Regel 10 % der Behandlungskosten + 10 € Rezeptgebühr, sofern keine Befreiung vorliegt.
Sie erhalten von uns eine Rechnung nach unserer Honorarvereinbarung. Die Erstattung klären Sie direkt mit Ihrer Versicherung. Bei Verordnungen von mehr als 6 Einheiten stellen wir Teilrechnungen.
In der Regel muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen, sofern der Arzt nichts anderes vermerkt hat.
Bei Verordnungen der BG (Arbeitsunfälle) muss innerhalb 14 Tagen mit der Behandlung begonnen werden.
Ja, aber längere Unterbrechungen (mehr als 14 Tage) benötigen ggf. eine ärztliche Rücksprache, abhängig von der Art der Verordnung, bitte sprechen Sie uns dazu gerne an.
Bitte mindestens 24 Stunden – gerne per Mail oder App - vorher absagen. Kann der Termin nicht weitervergeben werden, so entstehen Ausfallgebühren im Wert des ausgefallenen Termins.
Ja, unsere Praxis ist barrierefrei (z. B. Aufzug, breite Türen). Bei Fragen helfen wir gern weiter.